Wie Immobilieneigentum Ihre Rente aufbessern kann:
Konzepte im Vergleich
Jeder zweite Rentnerhaushalt wohnt in der eigenen Immobilie, vielen fehlt für ein komfortables Leben oder notwendige Reparaturen am Haus jedoch das Geld.
Die einfachste, günstigste und unkomplizierte Art an Geld zu kommen, ist grundsätzlich die Aufnahme eines Kredites, sei es von einem Kreditinstitut oder vielleicht auch aus dem Familienkreis. Die Immobilie könnte auch an einen Kapitalanleger verkauft und gleichzeitig angemietet werden. Wenn im Mietvertrag wichtige Zusi-cherungen, wie der Verzicht auf Eigenbedarfskündigung oder ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden, kann dieses Modell sicher und attraktiv sein.
Wer weiterhin in seiner Immobilie leben, seinen Lebensstandard erhöhen möchte, aber keinen Kredit mehr erhält und auch nicht Mieter werden möchte, kann dieses auch durch folgende Konzepte erreichen:
Die einfachste, günstigste und unkomplizierte Art an Geld zu kommen, ist grundsätzlich die Aufnahme eines Kredites, sei es von einem Kreditinstitut oder vielleicht auch aus dem Familienkreis. Die Immobilie könnte auch an einen Kapitalanleger verkauft und gleichzeitig angemietet werden. Wenn im Mietvertrag wichtige Zusi-cherungen, wie der Verzicht auf Eigenbedarfskündigung oder ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden, kann dieses Modell sicher und attraktiv sein.
Wer weiterhin in seiner Immobilie leben, seinen Lebensstandard erhöhen möchte, aber keinen Kredit mehr erhält und auch nicht Mieter werden möchte, kann dieses auch durch folgende Konzepte erreichen:

1. Verrentungsmodelle (z.B. HausplusRente, Stiftung Liebenau etc.)
Bei diesem Konzept erfolgt ein Verkauf der Immobilie an eine Privatperson oder einen professionellen Dienstleister. Die Verkäufer erhalten ein grundbuchlich an erster Rangstelle zu sicherndes lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht (das Wohnrecht sichert das Recht, den Wohnraum selbst zu nutzen, das Nießbrauchrecht sichert darüber hinaus auch eine kommerzielle Verwertung des Wohnraums durch Vermietung). Anstelle des Kaufpreises leistet der Anbieter an den Verkäufer eine lebenslang laufende monatliche Rentenzahlung, eine Einmalzahlung oder auch eine Mischvariante von beiden. Basis der Rentenhöhe bzw. des einmaligen Zahlbetrages ist der ermittelte Verkehrswert und die statistische Restlebenserwartung des Verkäufers, hiervon abgezogen wird der Wert des Wohn- oder Nießbrauchrechtes. Angeboten werden auch zeitlich befristete Varianten, die günstiger sind, aber einen fixen Übergabetermin erfordern.
Wertung:
Der Anbieter trägt das schwer kalkulierbare Risiko, dass die prognostizierte Lebenserwartung des Verkäufers überschritten wird, zudem ist er für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Der dafür anzusetzende Sicherheitsabschlag hat Auswirkungen auf den Rentenfaktor, meistens ist die Rente oder auch die Einmalzahlung im Vergleich zum Immobilienwert deutlich kleiner als erhofft. Zu beachten ist bei der Immobilien-Rente zudem, dass sie unter Umständen die gesetzliche Rente mindert. Unbedingt sind seitens des Verkäufers Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass der Anbieter seinen Verpflichtungen, insbesondere der Rentenzahlungen und der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nicht nachkommt oder auch, falls er insolvent wird. Dieses kann durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgen und wird von seriösen Anbietern auch so angeboten. Bei einer sicheren und fairen Gestaltung der Verträge, kann die Immobilien-Rente für Eigentümer ab 70 Jahre trotz der wirtschaftlichen Einbußen aber durchaus geeignet sein, die Rente aufzubessern.
Wertung:
Der Anbieter trägt das schwer kalkulierbare Risiko, dass die prognostizierte Lebenserwartung des Verkäufers überschritten wird, zudem ist er für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Der dafür anzusetzende Sicherheitsabschlag hat Auswirkungen auf den Rentenfaktor, meistens ist die Rente oder auch die Einmalzahlung im Vergleich zum Immobilienwert deutlich kleiner als erhofft. Zu beachten ist bei der Immobilien-Rente zudem, dass sie unter Umständen die gesetzliche Rente mindert. Unbedingt sind seitens des Verkäufers Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass der Anbieter seinen Verpflichtungen, insbesondere der Rentenzahlungen und der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nicht nachkommt oder auch, falls er insolvent wird. Dieses kann durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgen und wird von seriösen Anbietern auch so angeboten. Bei einer sicheren und fairen Gestaltung der Verträge, kann die Immobilien-Rente für Eigentümer ab 70 Jahre trotz der wirtschaftlichen Einbußen aber durchaus geeignet sein, die Rente aufzubessern.
2. Der Immobilien-Teilverkauf (z.B. wertfaktor, Deutsche Teilkauf)
Mit dem Modell des Immobilien-Teilverkaufs gibt es seit 2018 ein weiteres Angebot, Immobilieneigentum in Liquidität umzuwandeln:
Der Eigentümer bestimmt einen frei wählbaren Auszahlungsbetrag (ab 100.000 €), der bis zu 50% des durch ein neutrales Verkehrswertgutachten ermittelten Immobilienwertes entsprechen darf. Der Betrag wird quasi sofort und auflagenfrei ausgezahlt, der Teilkäufer erhält dafür einen entsprechenden Eigentumsanteil an der Immobilie. Soweit nicht direkt die 50% des Immobilienwertes ausgeschöpft werden, kann der Teilverkauf je nach Bedarf auch in mehreren Schritten erfolgen. Der Teilverkäufer erhält das alleinige, unbefristete, grundbuchlich gesicherte Nießbrauchrecht an der Immobilie. Dafür ist er aber auch alleine für den Unterhalt der Immobilie zuständig und zahlt zudem ein Nutzungsentgelt an den Teilkäufer (rd. 3% auf den Auszahlbetrag). Der Teilverkäufer allein bestimmt den Zeitpunkt, wann er die Nutzung der Immobilie aufgeben will. Wenn der Teilverkäufer das Startsignal gibt, übernimmt der Teilkäufer den Verkauf und die Verkaufsabwicklung. Je nach Anbieter wird dafür ein Durch-führungsentgelt berechnet oder auch nicht.
Weitere Regelungen gewährleisten, dass der Teilverkäufer nicht nur das alleinige Nutzungsrecht an der Immobilie behält; der an den Teilkäufer abgetretene Anteil an der Immobilie kann sogar jederzeit wieder zurückerworben werden, auch von den Erben.
Wertung:
Der Teilverkauf erfolgt zum Verkehrswert der Immobilie ohne Abschläge. Nutzungsentgelt und gegebenenfalls auch das von einigen Anbietern geforderte Durchführungsentgelt sind nicht zu unterschätzende Kostenfaktoren. Zudem ist der Teilverkäufer bis zum Verkauf für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Das Konzept Immobilien-Teilverkauf bietet aber sofortige Liquidität, ohne dass die Nutzung und die Sicherheit des Immobilieneigentums aufgegeben werden müssen. Zudem partizipiert der Teilverkäufer weiterhin an einem Wertzuwachs der Immobilie.
Der Eigentümer bestimmt einen frei wählbaren Auszahlungsbetrag (ab 100.000 €), der bis zu 50% des durch ein neutrales Verkehrswertgutachten ermittelten Immobilienwertes entsprechen darf. Der Betrag wird quasi sofort und auflagenfrei ausgezahlt, der Teilkäufer erhält dafür einen entsprechenden Eigentumsanteil an der Immobilie. Soweit nicht direkt die 50% des Immobilienwertes ausgeschöpft werden, kann der Teilverkauf je nach Bedarf auch in mehreren Schritten erfolgen. Der Teilverkäufer erhält das alleinige, unbefristete, grundbuchlich gesicherte Nießbrauchrecht an der Immobilie. Dafür ist er aber auch alleine für den Unterhalt der Immobilie zuständig und zahlt zudem ein Nutzungsentgelt an den Teilkäufer (rd. 3% auf den Auszahlbetrag). Der Teilverkäufer allein bestimmt den Zeitpunkt, wann er die Nutzung der Immobilie aufgeben will. Wenn der Teilverkäufer das Startsignal gibt, übernimmt der Teilkäufer den Verkauf und die Verkaufsabwicklung. Je nach Anbieter wird dafür ein Durch-führungsentgelt berechnet oder auch nicht.
Weitere Regelungen gewährleisten, dass der Teilverkäufer nicht nur das alleinige Nutzungsrecht an der Immobilie behält; der an den Teilkäufer abgetretene Anteil an der Immobilie kann sogar jederzeit wieder zurückerworben werden, auch von den Erben.
Wertung:
Der Teilverkauf erfolgt zum Verkehrswert der Immobilie ohne Abschläge. Nutzungsentgelt und gegebenenfalls auch das von einigen Anbietern geforderte Durchführungsentgelt sind nicht zu unterschätzende Kostenfaktoren. Zudem ist der Teilverkäufer bis zum Verkauf für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Das Konzept Immobilien-Teilverkauf bietet aber sofortige Liquidität, ohne dass die Nutzung und die Sicherheit des Immobilieneigentums aufgegeben werden müssen. Zudem partizipiert der Teilverkäufer weiterhin an einem Wertzuwachs der Immobilie.
Résumé:
Beide Modelle sind bei entsprechender Vertragsgestaltung und fairen Konditionen geeignet, die Rente von Immobilieneigentümern aufzubessern.
Aufgrund der höheren Flexibilität und der entfallenden Sicherheitsabschläge dürfte der Teilverkauf gegenüber den Verrentungsmodellen meistens die bessere Wahl sein, insbesondere unter der Prämisse, dass sich die Immobilienpreise bis zum Verkauf weiterhin positiv entwickeln sollten.
Aufgrund der höheren Flexibilität und der entfallenden Sicherheitsabschläge dürfte der Teilverkauf gegenüber den Verrentungsmodellen meistens die bessere Wahl sein, insbesondere unter der Prämisse, dass sich die Immobilienpreise bis zum Verkauf weiterhin positiv entwickeln sollten.
