Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag.
Was ist meine Immobilie wert?
Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt Spreeblick Immobilien ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die ortsübliche Maklerprovision in Berlin und Brandenburg beträgt 7,14 % des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer. Diese Provision ist grundsätzlich verdient und fällig mit Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages und von Verkäufern und Käufern jeweils hälftig zu übernehmen.
Bei Spreeblick Immobilien ist das etwas anders: Da wir effektiv arbeiten, in der Region gut vernetzt sind und über eine gut bestückte Datenbank verfügen, können wir unsere Provision zu Ihrem Vorteil individuell kalkulieren. Qualitätseinbußen bei der Vermarktung müssen Sie nicht befürchten, was zum Beispiel unsere Google-Bewertungen belegen!
Bei Spreeblick Immobilien ist das etwas anders: Da wir effektiv arbeiten, in der Region gut vernetzt sind und über eine gut bestückte Datenbank verfügen, können wir unsere Provision zu Ihrem Vorteil individuell kalkulieren. Qualitätseinbußen bei der Vermarktung müssen Sie nicht befürchten, was zum Beispiel unsere Google-Bewertungen belegen!
Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.
Wie finde ich den richtigen Makler?
Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Auf Wunsch erstellt Spreeblick Immobilien einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Was beinhaltet das neue Maklerrecht 2020?
Ein Maklervertrag bedarf ab dem 23.12.2020 zwingend der Schriftform.
Die Maklervergütung ist bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zwischen Käufer, soweit dieser Verbraucher ist, und Verkäufer hälftig zu teilen. Möglich ist weiterhin die Vereinbarung einer Verkäuferprovision/Innenprovision.
Die Maklervergütung ist bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zwischen Käufer, soweit dieser Verbraucher ist, und Verkäufer hälftig zu teilen. Möglich ist weiterhin die Vereinbarung einer Verkäuferprovision/Innenprovision.
Was ist die Interessentenkartei?
Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.
